Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt, Prüfungen in der beruflichen Bildung – wenn möglich – nach dem 24.4.2020 wie geplant unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften durchzuführen. Spätestens ab Juni 2020 sollen ausgefallene Prüfungen nachgeholt werden. Das gilt für Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen genauso wie für Meister- und sonstige Fortbildungsprüfungen.
Voraussetzung für diese Empfehlung des ZDH ist, dass zu den gesetzten Terminen Zusammenkünfte von Personengruppen zu Prüfungszwecken gestattet sind.